Eine Aussage, ab welcher Konzentration die Verpackungsgruppe III heranzuziehen ist, ist derzeit nicht mglich. Laut der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt die Zuordnung zur Verpackungsgruppe II nur bis zu einer Konzentration von 40 %, darunter ist der Stoff bis zu einer Konzentration von 10 % nur als hautreizend (Skin Irrit. 2) einzustufen. Der BAM und dem Bundesinstitut fr Risikobewertung (BfR) liegen derzeit keine genauen Angaben zur Einstufung in die Verpackungsgruppe III vor.